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   BGH, 23.04.2013 - XI ZR 42/12   

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https://dejure.org/2013,10315
BGH, 23.04.2013 - XI ZR 42/12 (https://dejure.org/2013,10315)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - XI ZR 42/12 (https://dejure.org/2013,10315)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - XI ZR 42/12 (https://dejure.org/2013,10315)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Anschlussrevision; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der Revisionszulassung durch Auslegung der Urteilsgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit zur Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Anschlussrevision; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der Revisionszulassung durch Auslegung der Urteilsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 425/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Ausforschungsbeweis durch Antrag auf

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - XI ZR 42/12
    Eine Umdeutung der unzulässigen Revision in eine Anschlussrevision kommt wegen Verstreichens der Monatsfrist des § 554 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 ZPO nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 425/10, juris Rn. 25 mwN).

    Die Frist des § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO kann auch weder zur Einlegung des Anschlussrechtsmittels noch zum Zwecke seiner Begründung verlängert werden (Senatsurteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 425/10, juris Rn. 37 mwN).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - XI ZR 42/12
    Die Zulassung wirkt in diesem Fall nicht zugunsten der gegnerischen Partei, die das Urteil aus einem anderen Grund angreift (Senatsbeschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10, WM 2012, 1211 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.07.2012 - XI ZR 424/10

    Abänderung eines Senatsbeschlusses von "Anschlussrevision der Klägerin" in

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - XI ZR 42/12
    Die Verlängerung der (Revisions-) Begründungsfrist zugunsten der Klägerin gemäß § 551 Abs. 2 Satz 6 ZPO ist für die Anschlussrevision daher unbeachtlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2012 - XI ZR 423/10 sowie XI ZR 424/10, jeweils juris).
  • BGH, 12.07.2012 - XI ZR 423/10

    Abänderung eines Senatsbeschlusses von "Anschlussrevision der Klägerin" in

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - XI ZR 42/12
    Die Verlängerung der (Revisions-) Begründungsfrist zugunsten der Klägerin gemäß § 551 Abs. 2 Satz 6 ZPO ist für die Anschlussrevision daher unbeachtlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2012 - XI ZR 423/10 sowie XI ZR 424/10, jeweils juris).
  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Die Zulassung wirkt in diesem Fall nicht zugunsten der gegnerischen Partei, die das Urteil aus einem anderen Grund angreift (Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2012 aaO, vom 23. April 2013 - XI ZR 42/12, juris Rn. 3 und vom 25. Juni 2013 - XI ZR 110/12, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    Für eine Auslegung der Zulassung im Sinne einer Beschränkung auf einen bestimmten, von der angesprochenen Rechtsfrage erfassten selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs oder nur zugunsten einer der Parteien (s. dazu etwa BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - II ZR 91/11, NZG 2013, 298 f Rn. 8 mwN und Beschluss vom 23. April 2013 - XI ZR 42/12, BeckRS 2013, 08459 Rn. 3) bleibt bei dieser Lage kein Raum.
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 25/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Die Frist zur Einlegung der Anschlussrechtsbeschwerde ist nicht verlängerbar (BGH 23. April 2013 - XI ZR 42/12 - Rn. 8; 26. Februar 2013 - IX ZR 425/10 - Rn. 37 mwN) .
  • BGH, 27.05.2020 - VII ZR 192/18

    Auferlegen der Kosten der nach Rücknahme der Revision wirkungslos gewordenen

    Zwar ist eine unzulässige Revision regelmäßig in eine zulässige Anschlussrevision umzudeuten, wenn deren Zulässigkeitsvoraussetzungen - wie im Streitfall - erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10 Rn. 9 m.w.N., NJW 2012, 2446; vgl. ferner BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 425/10 Rn. 35, BKR 2013, 253 sowie Beschluss vom 23. April 2013 - XI ZR 42/12 Rn. 6).
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